impressum

Lutz Schmelzinger
A-6882 Schnepfau/Neugut 43

info@outdoorinput.com
http://www.outdoorinput.com

Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz

copyright
Das Copyright für den gesamten Inhalt liegt bei Lutz Schmelzinger, Neugut 43, A-6882 Schnepfau. Alle Rechte vorbehalten.

links

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

design & konzeption:
Mätzler Webdesign - 2009

 

allgemeine geschäftsbedingungen

1.Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch, persönlich oder schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich. Die Bezahlung erfolgt vor Ort bzw. wenn von uns verlangt 14 Tage vor Tourantritt/Beginn der Veranstaltung auf das Konto Outdoor-Input Lutz Schmelzinger Raiffeisenbank Bezau-Mellau-Bizau Blz. 37406 Konto-Nr.2.417.293 Swift-Code für EU - Überweisungen IBAN AT 52 3740 6000 0241 7293 BIC RVVGAT2B406
2.Stornoregelungen
Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht gegen eine Erklärung gegenüber Outdoor-Input von dem Vertrag zurückzutreten. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so hat er folgende Entschädigung an Outdoor-Input zu leisten: 20 Tage vor Tourbeginn 25% des Preises. Bei Rücktritt 19 bis 10 Tage vor Tourbeginn 50% des Preises. 9 bis 1 Tag 75% des Preises. Danach 100% des Preises.
3. Gutscheine
Angeforderte und zugesandte Gutscheine erhalten erst dann Ihre Gültigkeit, wenn der angeführte Gutscheinbetrag auf unserem Konto eingegangen ist.
4. Alle Preise sind inklusive der derzeit gültigen Mwst. Sätze. Sämtliche Preisangaben verstehen sich pro Person, falls nicht anders angegeben.
5. Teilnehmerzahl
Für die Durchführung der jeweiligen Tour ist die Mindestteilnehmerzahl angegeben, wenn nicht angegeben mindestens 4 Teilnehmer. Sollte dies nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, bis spätestens 14 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurückzutreten bzw. bei kurzfristigen Buchungen im angemessenen Zeitrahmen.
6.Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-, Rückführungskosten- und Reisekrankenversicherung die eine Bergeversicherung inkludiert.
7. Die Zeitangaben der Touren lassen sich nicht immer genau bestimmen sie gelten nur als Richtwert. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten. (z.B. Wasserstände, Witterungsverhältnisse, körperliche Fitness..)
8. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
Der Veranstalter haftet nur für Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen werden von der Tour ausgeschlossen.
10. Zusatz für Kanadier und Funkajak Touren
Jeder Teilnehmer muss schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Kanadier und Funkajak Touren keine Bootsführer von Outdoor-Input im Boot mitfahren und jeder Teilnehmer das Boot selber steuern muss. Es erfolgt eine Sicherheitseinweisung und eine Einschulung. Die Gruppe wird von einem Bootsführer im eigenen Boot begleitet. Alle Teilnehmer müssen die Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters befolgen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, die Tour wegen unvorhergesehener Umstände,die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können (z.B. zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer) abzubrechen oder abzuändern.
11. Zusatz für Bike Touren
Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Touren sind eine gesunde körperliche Verfassung und eine entsprechende körperliche Fitness. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich einen Helm zu tragen. Jeder Teilnehmer muss gewährleisten, dass sein eigenes Bike dem üblichen Sicherheitsstandard entspricht. Den Sicherheitsanweisungen des Tourenbegleiters ist Folge zu leisten und es ist ihm vorbehalten bei ungünstigen Wetterverhältnissen und bei anderen Vorkommnissen Programm und Routenänderungen vorzunehmen.
12. Zusatz für Wanderungen/Schneeschuhwanderungen/Höhlentouren
Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Touren sind eine gesunde körperliche Verfassung, eine entsprechende körperliche Fitness. Der Teilnehmer verpflichtet sich Wanderausrüstung zu tragen. (knöchelhohe, feste Schuhe und Wanderbekleidung) Der Wanderführer oder Höhlenführer ist berechtigt bei ungünstigen Wetterverhältnissen, Lawinengefahr oder bei anderen Vorkommnissen (z.B. fehlende Kondition) Programm und Routenänderungen vorzunehmen.